8. Der Vorstand
8.1 | Der Vorstand (gemäß § 26 BGB) besteht aus folgenden je alleinvertretungsberechtigten Vereinsmitgliedern: |
8.2 | Der Vorstand wird von einer satzungsgemäßen Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. |
8.3 | Die Wahl des Vorstandes kann in offener oder geheimer Wahl erfolgen. Eine offene Abstimmung findet statt, wenn sich hiergegen aus der Mitgliederversammlung kein Widerspruch erhebt. |
8.4 | Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern sowie der allgemeine Geschäftsgang geregelt wird. |
8.5 | Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. |